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Es gibt viele Gründe, eine Kreditkarte zu kündigen. Vielleicht nutzen Sie die Karte nicht mehr wie früher, oder die Gebühren sind gestiegen und machen die Karte weniger attraktiv für Sie. Bevor Sie jedoch zur Schere greifen und mit einem beherzten Schnitt durch Ihre Karte gehen, gibt es ein paar Dinge, die Sie bei der Kreditkartenkündigung beachten sollten. Im Folgenden erfahren Sie schnell und kompakt, welche Fristen es gibt, was mit offenen Beträgen passiert und auf welchem Weg die Kündigung am sinnvollsten ist.
Die meisten Kreditkartenverträge haben eine Kündigungsfrist von ein bis drei Monaten zum Monatsende. Überprüfen Sie Ihren Kreditkartenvertrag sorgfältig, um die für Ihre Karte geltende Kündigungsfrist zu erfahren. Bei stark erhöhten Jahresgebühren oder schlechtem Service können Sie oft fristlos kündigen, indem Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen.
Die gesetzliche Grundlage für Kreditkartenverträge ist klar geregelt. Allerdings können je nach Herausgeber oder Kreditkartenanbieter spezifische Bedingungen im Vertrag enthalten sein. Diese sollten vorab geprüft werden, um mögliche Stolperfallen zu vermeiden.
Die Kündigung einer Kreditkarte sollte immer schriftlich erfolgen. Für eine Kündigung per Post empfiehlt es sich, ein Einschreiben mit Rückschein zu nutzen. So haben Sie einen Nachweis darüber, dass Ihre Kreditkartenkündigung den Kreditkartenanbieter erreicht hat. In einem Kündigungsschreiben sollten alle relevanten Informationen enthalten sein:
Für die Kündigung online bieten viele Kreditkartenanbieter bereits digitale Lösungen an. Auch hier sollte eine Bestätigung über die erfolgreiche Kündigung angefordert werden, um auf der sicheren Seite zu sein. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht möglich.
Tipp: Im Internet finden Sie kostenlose Kündigungsvorlagen, die Ihnen helfen können, ihr postalisches Schreiben einfach und korrekt zu formulieren.
Besitzen Sie eine Kreditkarte mit zusätzlichen Partnerkarten? Dann sollten diese ebenfalls in der Kreditkartenkündigung berücksichtigt werden. In den meisten Fällen endet der Vertrag für Partnerkarten automatisch mit der Hauptkarte. Dennoch ist es sinnvoll, dies explizit im Kündigungsschreiben zu erwähnen, um Missverständnisse zu vermeiden.